Portostufen – Inland

Gebührenperiode 01.09.1948 bis 30.06.1954

Drucksache:
Zusatzdienste teilweise zugelassen

Ada V1 § 8

Drucksachen sind alle auf Papier, Pergament oder Steifpapier, durch Buchdruck oder ein ähnliche Verfahren, Umdruck oder Belichtung hergestellten Vervielfältigungen. die als solche deutlich erkennbar und nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. Mit Schreibmaschine angefertigte Schriftstücke, mit Stempel, Durchdruck oder Pauspapier hergestellte Vervielfältigungen gelten nicht als Drucksachen. Für den Drucksachenbegriff der PO sind lediglich äußere Merkmale (Art der Vervielfältigung. Stoff, auf dem die Vervielfältigung stattgefunden hat. äußere Form und Beschaffenheit) maßgebend. Drucksachen sind im innern und im zwischenstaatlichen Verkehr zur Beförderung gegen ermäßigte Gebühren zugelassen.

Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig

Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg

Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg

V, 1 § 53

Luftpostsendungen

Mit der Luftpost werden befördert:

  1. gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Druchsachen, Zeitungsdrucksachen und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dür­fen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbe­halt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.

Akkordeon Inhalt
Akkordeon Inhalt
Akkordeon Inhalt

Briefe im Nachbarortsverkehr

Zeitungsdrucksachen

Zeitungsdrucksachen (Drucksachen zu ermäßigter Gebühr) sind freigemachte Sendungen mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verlegern und Zeitungsvertriebsstellen (Zeitungshändler usw.) bis zum Höchstgewicht von 1 kg an beliebige Empfänger zu einer ermäßigten Gebühr versandt werden können. Einschreiben, Nachnahme und Eilzustellung ist unzulässig. Gebühren für Zeitungsdrucksachen (Zeitraum 01.09.1948 – 30.06.1954)

Amtsbl. 122 Vf. Nr. 623/1951 vom 4. Dezember 1951 – Zeitungsdrucksachen

Nach ADA V, 3 § 61 sind Zeitungsdrucksachen stets als eilige Drucksachen zu befördern. Künftig sind sie, soweit im Einzelfall nicht eine andere Entscheidung zu treffen ist, insbesondere für Tageszeitungen, als nichteilige Drucksache zu bearbeiten. Die Entscheidung darüber, ob die Zeitungsdrucksache dem Inhalt nach als eilige Drucksache zu behandeln sind, treffen die Amts-Vorsteher, bei größeren Ämtern auch die Stellvertreter.

nicht Zugelassen:

Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig

V, 1 § 53

Luftpostsendungen

Mit der Luftpost werden befördert:

  1. gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Drucksachen, Zeitungsdrucksachen und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dür­fen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbe­halt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.

     

Briefe im Fernverkehr

Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig

Nachnahme / Porto +30 Pfg
Einschreiben / Porto +40 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Porto +60 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Porto +100 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg

V, 1 § 53

Luftpostsendungen

Mit der Luftpost werden befördert:

  1. gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Drucksachen, Zeitungsdrucksachen und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dür­fen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbe­halt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.

     

Luftpost Briefe

9. Blindenschriftsendungen

Für die Beförderung von Blindenschriftsendungen ist keine Gebühr mehr vorgesehen. Die Gebührenfreiheit bezieht sich nur auf die Gebühr für die Sendungsart; besondere Versendungsformen (z. B. Einschreiben, Nachnahme, Eilzustellung, Luftpostbeförderung) bleiben auch, weiterhin gebührenpflichtig. Es empfiehlt sich, die Absender von Blindenschriftsendungen darüber aufzuklären.

Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig

Nachnahme / Porto +30 Pfg
Einschreiben / Porto +40 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Porto +60 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Porto +100 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg