Portostufen – Inland

Gebührenperiode 01.09.1948 bis 30.06.1954

Wertbriefe:
Zusatzdienste teilweise zugelassen

ADA V,2

§ 17 Wertbriefsendungen

I Der Annahmebeamte hat die postordnungsmäßige Beschaffenheit der Wertbriefsendungen zu prüfen und die Wertangabe rot zu unterstreichen, wenn sie nicht in einem schwarz umrahmten Raum steht oder anders (Rotdruck usw.) augenfällig angegeben ist. Ist der Wert außer in Ziffern auch in Buchstaben angegeben, so ist darüber hinwegzusehen ist er nur in Buchstaben angegeben, so hat der Beamte die Angabe in Ziffern nachzuholen und den Einlieferer aufzuklären. Beim Prüfen der Verpackung und der Siegelabdrücke ist zwar auf die nötige Sicherheit zu achten, übertriebene Peinlichkeit aber zu vermeiden.

Sind Angaben auf den Umschlägen, z. B. Wertangabe, Bestimmungsort usw.) unterstrichen, so ist zu prüfen, ob längs der Unterstreichungslinien Einschnitte oder Beschädigungen vorhanden sind. Zu achten ist auch darauf, ob die Kanten der Briefumschläge aufgeschnitten und wieder zugeklebt sind.

II Nach dem Bekleben mit dem Nummernzettel und dem Wiegen sind die Sendungen im Wertannahmebuch oder im Vereinigten Annahmebuch in der Reihenfolge der Einlieferungsnummern zu buchen.

2te. Gewichtsstufe 80 Pfg + Zuschlag > bis 500 DM, 15 Pfg = Porto: 95 Pfg
Beleg ist 20 Pfg überfrankiert

Hier fehlt ihr Beleg

Hier fehlt ihr Beleg

Hier fehlt ihr Beleg

Hier fehlt ihr Beleg

eigenhändig / Porto +15 Pfg
Nachnahme / Porto +30 Pfg
Rückschein / Porto +40 Pfg
Eilboten / Porto +60 Pfg
Eilboten / Rückschein / Porto +100 Pfg

ADA V,2

§ 18 VERSCHLUG DER WERTSENDUNGEN

II Wertbriefe sowie Wertpakete, für die die höhere Behandlungsgebühr entrichtet ist oder deren angegebener Wert den von der Post festzusetzenden Betrag (I) übersteigt, müssen so viele Abdrücke desselben Siegels in gutem Siegellack erhalten, daß dem Inhalt ohne sichtbare Beschädigung der Hülle (des Briefumschlages) oder der Siegel nicht beizukommen ist; das Siegel muß das Gepräge eines Wappens, Namens oder sonstigen persönlichen oder eigentümlichen Bezeichnungen tragen. Bei Wertbriefen müssen die Siegelabdrücke sämtliche Klappen des Umschlages treffen.

1te. Gewichtsstufe 80 Pfg + Zuschlag >0-500 DM 15 Pfg = Porto: 95 Pfg

2te. Gewichtsstufe 100 Pfg + Zuschlag >2500-3000 DM, 90 Pfg = Porto: 190 Pfg

3te. Gewichtsstufe 120 Pfg + Zuschlag >24500-25000 DM, 750 Pfg = Porto: 870 Pfg

4te. Gewichtsstufe 140 Pfg + Zuschlag >49500-50000 DM, 1500 Pfg = Porto: 1640 Pfg

Hier fehlt ihr Beleg

2te. Gewichtsstufe 100 Pfg + Zuschlag >bis 500 DM, 15 Pfg + Nachnahme 30 Pfg = Porto: 145 Pfg

Frei durch Ablösung, 2te. Gewichtsstufe 0 Pfg + Zuschlag >0-500 DM 0 Pfg, nur Rückschein 40 Pfg wird berechnet= Porto: 40 Pfg

4te. Gewichtsstufe 140 Pfg + Zuschlag >1500-2000 DM, 60 Pfg + Eilboten 60 Pfg + Rückschein 40 Pfg = Porto: 300 Pfg

2te. Gewichtsstufe 100 Pfg + Zuschlag >bis 500 DM, 15 Pfg + Luftpost 20 Pfg + Rückschein 40 Pfg = Porto: 175 Pfg

eigenhändig / Porto +15 Pfg

Luftpost Briefe