Portostufen – Inland
Gebührenperiode 01.09.1948 bis 30.06.1954
Pakete:
Zusatzdienste sind zugelassen
Päckchen
§ 13 PÄCKCHEN
I Als Päckchen werden offene und geschlossene Sendungen im Gewicht bis zu 2 kg zugelassen, die sich nach Form und sonstiger Beschaffenheit zur Beförderung mit der Post eignen. Die Anschrift muß den augenfällig hervortretenden Vermerk „Päckchen“ tragen.
II Päckchen dürfen briefliche Mitteilungen enthalten. Die Aufschrift kann auf der Umhüllung selbst stehen oder ganz aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt sein. Die Benutzung von Fahnen für die Aufschrift ist nicht gestattet. Über Höchst und Mindestmaße siehe § 1, la.
III Päckchen, die den Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht befördert.
IV Die Einlieferung gewöhnlicher Päckchen wird auf Antrag gegen Entrichtung einer Gebühr bescheinigt.
V Für den Verlust oder die Beschädigung gewöhnlicher Päckchen wird kein Ersatz geleistet. Für eingeschriebene oder mit Nachnahme belastete Päckchen regelt sich die Ersatzleistung nach den Vorschriften für gleichartige andere Briefsendungen.
Luftpost pro 20g / Porto +5 Pfg
28.Gewichtsstufe 520-540g Luftpostzuschlag 140 Pf / Porto 200 Pf
Luftpost bis 20g / Einschreiben / Porto +45 Pfg
28.Gewichtsstufe 1100-1120g Luftpostzuschlag 300 Pf / Porto 340 Pf
Luftpost bis 20g / Eilboten / Einschreiben / Porto +105 Pfg
80.Gewichtsstufe 1580-1600g Luftpostzuschlag +400 Pf / Eil+R 100 Pf / +Porto 560 Pf
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Luftpost bis 20g / Eilboten / Porto +65 Pfg
Paketpostverkehr
1te. Gebührenperiode 1.9.1948 - 19.10.1951
§ 14 Pakete
I Den Paketen muß eine Paketkarte beigegeben sein. Auf eine Paketkarte dürfen bis 3 Pakete, bei Nachnahme nur ein Paket, befördert werden. Auf eine Paketkarte dürfen nur Pakete derselben Art, also entweder nur gewöhnliche oder nur unversiegelte oder nur versiegelte Wertpakete gemeinsam befördert werden, unversiegelte Wertpakete (§ 18 I) jedoch nur dann, wenn der Wertbetrag bei allen Paketen gleich hoch ist. Bei unversiegelten Wertpaketen braucht der Wert nur einmal auf der Paketkarte angegeben werden; bei versiegelten Wertpaketen (§18 II) muß der Wert eines jeden Pakets besonders auf der Paketkarte angegeben sein, es sei denn, daß er bei allen Paketen gleich hoch ist.
Sämtliche zu einer Paketkarte gehörenden Pakete müssen entweder freigemacht oder nicht freigemacht eingeliefert werden. Die Gebühr wird für jedes Paket besonders berechnet.
Die Post kann die Befugnis, mehrere Pakete mit einer Paketkarte zu versenden, vorübergehend aufheben.
Den Abschnitt der Paketkarte kann der Absender zu Mitteilungen benutzen.
II Paketkarten, die nicht von der Post bezogen sind, müssen in Größe, Farbe und Papierstärke sowie im Aufdruck mit den amtlich ausgegebenen übereinstimmen.
III Die Paketkarte geht mit den Freimarken bei der Einlieferung in das Eigentum der Post über. Der Empfänger oder bei Unzustellbarkeit der Absender muß sie an die Postanstalt zurückgeben, gleichviel ob er das Paket annimmt oder nicht; den Abschnitt kann er jedoch bei Annahme des Pakets abtrennen und behalten.
IV Die Aufschrift kann auf den Umhüllung der Pakete stehen oder ganz aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt sein; auch kann sie auf einer Fahne von Pappe, Pergament, Holz oder anderem dauerhaften Stoff angebracht sein. Bei Eimern, Körben, Kannen, Säcken und sonstigen Paketen, auf denen die Anschrift oder die Aufgabezettel schlecht haften, müssen Fahnen verwendet werden. Über Verpackung und Verschluß s. §§ 17 und 18. Über die Verpflichtung, in die Pakete obenauf ein Doppel der Aufschrift zu legen, s. § 3, III.
V Die Einlieferung gewöhnlicher Pakete wird auf Antrag gegen Entrichtung einer Gebühr bescheinigt.
VI Die Paketgebühr wird nach der Entfernung und nach dem Gewicht erhoben
1te. Gewichtsstufe < 5 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 50Pf
Zone 2 – 60 Pf
Zone 3- 90 Pf
Zone 4 – 90 Pf (Beutelsendung)
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
2te. Gewichtsstufe 5 < 6 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 60 Pf
Zone 2 – 80 Pf
Zone 3 – 120 Pf
Zone 4 – 130 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
3te. Gewichtsstufe 6 < 7 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 70 Pf
Zone 2 – 100 Pf
Zone 3 – 150 Pf
Zone 4 – 170 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
4te. Gewichtsstufe 7 < 8 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 80 Pf
Zone 2 – 120 Pf
Zone 3 – 180 Pf
Zone 4 – 210 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
5te. Gewichtsstufe 8 < 9 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 90 Pf
Zone 2 – 140 Pf
Zone 3 – 210 Pf
Zone 4 -250 Pfauf Rückseite mit 10 Pf Marke
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
6te. Gewichtsstufe 9 < 10 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 100 Pf
Zone 2 – 160 Pf
Zone 3 – 240 Pf
Zone 4 – 290 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
7te. Gewichtsstufe 10 < 11 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 115 Pf
Zone 2 – 180 Pf
Zone 3 – 270 Pf
Zone 4 – 330 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
8te. Gewichtsstufe 11 < 12 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 130 Pf
Zone 2 -200 Pf
Zone 3 – 300 Pf
Zone 4 – 370 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
9te. Gewichtsstufe 12 < 13 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 145 Pf
Zone 2 – 220 Pf (+20 Pf Zustellgebühr)
Zone 3 – 330 Pf
Zone 4 – 410 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
10te. Gewichtsstufe 13 < 14 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 160 Pf
Zone 2 – 240 Pf (Zustellgebühr bezahlt 20 Pf)
Zone 3 – 360 Pf
Zone 4 – 450 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
11te. Gewichtsstufe 14 < 15 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 175 Pf
Zone 2 – 260 Pf
Zone 3 – 390 Pf
Zone 4 – 490 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
12te. Gewichtsstufe 15 < 16 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 190 Pf
Hier fehlt ein Beleg: Zone 2 – 280 Pf
Zone 3 – 420 Pf
Hier fehlt ihr Beleg:
Zone 4 – 530 Pf
Zone 5 – 640 Pf
13te. Gewichtsstufe 16 < 17 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 205 Pf
Zone 2 – 300 Pf
Zone 3 – 450 Pf
Hier fehlt ihr Beleg
Zone 4 – 630 Pf
Zone 5 –
14te. Gewichtsstufe 17 < 18 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 220 Pf
Zone 2 – Hier fehlt ihr Beleg
Zone 3 – 480 Pf
Zone 4 – 610 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
15te. Gewichtsstufe 18 < 19 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 235 Pf
Zone 2 – 340 Pf (Zustellgebühr 20 Pf bezahlt)
Zone 3 – 510 Pf
Zone 4 – Hier fehlt ihr Beleg
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
16te. Gewichtsstufe 19 < 20 kg / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 250 Pf
Zone 2 – 380 Pf
Zone 3 – Hier fehlt ihr Beleg
Zone 4 – 690 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
2 Pakete auf einer Paketkarte / Zone 1 bis 5
Zone 1 – 70 + 90 Pf
Zone 2 – 2x 180 Pf
Zone 3 – 2x 150 Pf
Zone 4 – 2x 90 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
3 Pakete auf einer Paketkarte / Zone 1 bis 5
Zone 1 – Hier fehlt ihr Beleg
Zone 2 – 1x 60 Pf , 1x 140 Pf, 1x 160 Pf
Zone 3 – Hier fehlt ihr Beleg
Zone 4 – 2x 170 Pf, 1x 130 Pf
Zone 5 – Hier fehlt ihr Beleg
Zustellgebühr / Porto +20 Pfg
5te. Gewichtsstufe 90 Pfg + Zustellgebühr 20 Pfg = Porto: 230 Pfg
unversiegeltes Wertpaket bis 500 DM / Zuschlag +15 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 60 Pfg + unversiegeltes Wertpaket 500 DM = 15 Pfg = Porto: 75 Pfg
Beutelsendung (blauer Aufkleber B ) Paket im Postbeutel befördert
versiegeltes Wertpaket pro 500 DM, Zuschlag +15 Pfg / Behandlungsgebühr +60 Pfg / Porto +75 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 90 Pfg + Wert = 30 Pfg + Behandlunggeb. = 60 Pf = Porto: 180 Pfg
Rückschein / Porto +40 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 60 Pfg + Unversiegeltes Wertpaket = 15 Pfg + Rückschein = 40 Pf = Porto: 115 Pfg
Eilzustellung im Ort / Porto +90 Pfg
2te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 80 Pfg + Eilboten = 90 Pfg = Porto: 170 Pfg
Eilbote / versiegeltes Wertpaket / Porto +165 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 60 Pfg + Wert = 90 Pfg + Eilbote = 90 Pf = Porto: 240 Pfg
auf Rückseite 40 Pf und 1,- DM Marke
Dringend / Dringend Urgent / Porto +150 Pfg
4te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 120 Pfg + Dringend = 150 Pf = Porto: 270 Pfg
Dringend / Eilboten / unvers. Wertpaket / Porto +255 Pfg
Paketporto für 21 kg
16te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 540 Pfg
+ 1te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 90 Pfg
+ Dringend 150 Pf
+ Eilboten = 90 Pfg
+ unvers. Wertpaket + 15 Pf
= Porto: 885 Pfg
Nachnahme (Vorzeigegebühr) / Porto +30 Pfg
16te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 690 Pfg + Nachnahme 30 Pf + Zustellgebühr 20 Pf = Porto: 740 Pfg
Nachnahme / versiegeltes Wertpaket / Porto +105 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 1 = 50 Pfg + Wert = 75 Pfg + Nachnahme = 30 Pf = Porto: 155 Pfg
auf Rückseite 5 Pf Marke
Nachnahme / Eilboten / Porto +120 Pfg
11te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 390 Pfg + Nachnahme = 30 Pfg + Eilboten = 90 Pf = Porto: 510 Pfg
Lagergebühr (pro Tag) / Porto +15 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 60 Pfg + unvers. Wertpaket = 15 Pfg + Zustellgebühr 20 Pf = Porto: 95 Pfg
Lagergebühr 4 Tage = 60 Pf bar bezahlt
Sperrige Pakete / Porto +50% Zuschlag auf Paketgebühr
1te. Gewichtsstufe / Zone 1 = 50 Pfg + Sperrgutzuschlag 50% = 25 Pfg = Porto: 75 Pfg
Schnellpaket ab 01.07.51
folgende Postschnellpakete sind möglich,
lagen bieher nicht vor
Schnellpaket ab 01.07.51 / Zone 1 / Porto +40 Pfg
Schnellpaket ab 01.07.51 / Zone 2 / Porto +50 Pfg
Schnellpaket ab 01.07.51 / Zone 3 / Porto +60 Pfg
Schnellpaket ab 01.07.51 / Zone 4 / Porto +70 Pfg
Schnellpaket ab 01.07.51 / Zone 5 / Porto +80 Pfg
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Eigenhändig / Porto +15 Pfg
Eilzustellung im Land / Porto +180 Pfg
Dringend / Eilboten / Porto +240 Pfg
Postgutverkehr
1te. Gebührenperiode 01.04.1950 - 19.10.1951
Nr. 164/1950. Wiederaufnahme des Postgutdienstes
Der am 15. 1. 1933 eingeführte, infolge der Kriegsereignisse im. August 1944 eingestellte Postgutdienst war nach dem Zusammenbruch Deutschlands im Jahre 1945 nicht wiederaufgenommen worden. Nachdem die Beförderungsverhältnisse nunmehr eine wesentliche Verbesserung erfahren haben, wird dieser Dienst am 1. April 1950 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im Verkehr mit den Westsektoren von Groß-Berlin zu den folgenden Bedingungen versuchsweise wiederaufgenommen.
I. Versandbedingungen
1. Postgut wird angenommen
a) bei bestimmten PAnst
nach bestimmten Orten im Bundesgebiet und in den Westsektoren von Groß-Berlin ohne Rücksicht auf die Zahl der gleichzeitig eingelieferten Sendungen. Die Verkehrsbeziehungen, für die Postgut unbeschränkt zulässig ist, werden von der OPD festgesetzt, in deren Bezirk der Einlieferungsort liegt;
b) bei allen PAnst
bei gleichzeitiger Einlieferung von mindestens 3 Sendungen (Postgütern und Paketen) desselben Absenders nach demselben Bestimmungsort im Bundesgebiet und den Westsektoren von Groß-Berlin und
1te. Gewichtsstufe < 5 kg
Zone 1 – 40 Pf
Zone 2 – 50 Pf
Zone 3 – 70 Pf
Zone 4 – 80 Pf
Zone 5 – 90 Pf
2te. Gewichtsstufe 5 < 6 kg
Zone 1 – 50 Pf (Beutelsendung)
Zone 2 – 60 Pf
Zone 3 – 80 Pf
Zone 4 – 90 Pf
Zone 5 – 100 Pf
3te. Gewichtsstufe 6 < 7 kg
Zone 1 – 60 Pf
Zone 2 – 70 Pf
Zone 3 – 90 Pf
Zone 4 – 100 Pf
Zone 5 – 110 Pf
mehrere Postgüter auf einer Postgutkarte
Zone 1 – 40 Pf
1te-Gewichtsstufe / Zone 2 / 2x 50 Pf = Porto: 100 Pf
1+3te-Gewichtsstufe / Zone 3 / 1x 50 Pf, 1x 90 Pf = Porto: 160 Pf
Zone 4 – 0 Pf
Zone 5 – 0 Pf
Nebengebühren im Postgutdienst
c) unbeschränkt im Ortsdienst.
Als Einlieferungsort oder Bestimmungsort gelten die politisch zu einer Gemeinde gehörigen Orte sowie die dem Landzustellbereich der PAnst in dieser Gemeinde zugeteilten Landorte.
2. Höchstgewicht 7 kg.
3. Einlieferung als versiegelte Wertsendung, Verlangen eines Rückscheins sowie Luftpost- und dringende Beförderung 6ind nicht zugelassen.
4. Den Postgütern muß eine Postgutkarte beigegeben sein. Auf eine Postgutkarte dürfen bis zu 10 Postgüter, bei Nachnahme darf nur 1 Postgut verschickt werden.
5. Das Postgut muß dieselbe Aufschrift und, außer der Wertangabe, dieselben Vermerke über Eilzustellung usw. erhalten wie die Postgutkarte. Außerdem ist oberhalb der Aufschrift der Vermerk „Postgut“ handschriftlich, durch Druck, Klebezettel oder Stempelabdruck in die Augen fallend anzubringen.
6. Die Postgutgebühr wird nach der Entfernung und nach dem Gewicht erhoben.Für unversiegelte Wertpostgüter wird eine Wertangabegebühr von 15 Pf erhoben.
Für sperrige Postgüter wird ein Zuschlag von 50 v. H. der Postgutgebühr erhoben.
Für die Eilzustellung wird die gleiche Gebühr wie bei Paketen erhoben.
Für die Zustellung jedes Postguts ist eine Zustellgebühr in Höhe der Zustellgebühr für Pakete (s. Anlage zur Postordnung unter Nr. 32a) vom Empfänger zu entrichten. Verweigert er die Zahlung, so wird die Sendung als unzustellbar behandelt. Postgüter werden zugestellt, wenn der Empfänger keine Abholerklärung für Pakete niedergelegt hat. Ständige Paketabholer müssen auch die für sie eingehenden Postgüter abholen.
Für die Nach- und Rücksendung von Postgütern wird stets die Postgutgebühr neu angesetzt.
7. Gleiche Haftung wie für Pakete.
8. Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für Postgüter die für Pakete bestehenden Vorschriften der Postordnung über Einlieferung, Freimachung, Verpackung, Verschluß, Vorausbezahlung der Zustellgebühr, Aushändigung, Erhebung von Lagergebühr, Unzustellbarkeitsmeldung usw. entsprechend.
9. Für jedes Postgut nach Orten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist vom Absender die Abgabe „Notopfer Berlin“ zu entrichten.
unversiegeltes Wertpaket bis 500 DM / Zuschlag +15 Pfg
3te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 90 Pfg + unversiegeltes Wertpostgut 500 DM = 15 Pfg = Porto: 105 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 80 Pfg + unversiegeltes Wertpostgut 500 DM = 15 Pfg = Porto: 95 Pfg
Nachnahme (Vorzeigegebühr) / Porto +30 Pfg
1te-Gewichtsstufe / Zone 3 / 70 Pf / Nachnahme 30 Pf = Porto: 100 Pf
Postschnelllgut ab 01.07.51
folgende Postschnellgutkarten sind möglich,
lagen bieher nicht vor
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 1 / Porto +50 Pfg
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 2 / Porto +70 Pfg
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 3 / Porto +90 Pfg
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 4 / Porto +100 Pfg
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Zustellgebühr / Porto +30 Pfg
Eilzustellung im Ort / Porto +90 Pfg
Lagergebühr (pro Tag) / Porto +15 Pfg
Sperrige Pakete / Porto +50% Zuschlag auf Paketgebühr
Paketpostverkehr
2te. Gebührenperiode 20.10.1951 bis 31.12.54
§ 14 Pakete
I Den Paketen muß eine Paketkarte beigegeben sein. Auf eine Paketkarte dürfen bis 3 Pakete, bei Nachnahme nur ein Paket, befördert werden. Auf eine Paketkarte dürfen nur Pakete derselben Art, also entweder nur gewöhnliche oder nur unversiegelte oder nur versiegelte Wertpakete gemeinsam befördert werden, unversiegelte Wertpakete (§ 18 I) jedoch nur dann, wenn der Wertbetrag bei allen Paketen gleich hoch ist. Bei unversiegelten Wertpaketen braucht der Wert nur einmal auf der Paketkarte angegeben werden; bei versiegelten Wertpaketen (§18 II) muß der Wert eines jeden Pakets besonders auf der Paketkarte angegeben sein, es sei denn, daß er bei allen Paketen gleich hoch ist. Sämtliche zu einer Paketkarte gehörenden Pakete müssen entweder freigemacht oder nicht freigemacht eingeliefert werden. Die Gebühr wird für jedes Paket besonders berech Die Post kann die Befugnis, mehrere Pakete mit einer Paketkarte zu versenden, vorübergehend aufheben. Den Abschnitt der Paketkarte kann der Absender zu Mitteilungen benutzen.
II Paketkarten, die nicht von der Post bezogen sind, müssen in Größe, Farbe und Papierstärke sowie im Aufdruck mit den amtlich ausgegebenen übereinstimmen.
III Die Paketkarte geht mit den Freimarken bei der Einlieferung in das Eigentum der Post über. Der Empfänger oder bei Unzustellbarkeit der Absender muß sie an die Postanstalt zurückgeben, gleichviel ob er das Paket annimmt oder nicht; den Abschnitt kann er jedoch bei Annahme des Pakets abtrennen und behalten.
IV Die Aufschrift kann auf den Umhüllung der Pakete stehen oder ganz aufgeklebt oder sonst haltbar befestigt sein; auch kann sie auf einer Fahne von Pappe, Pergament, Holz oder anderem dauerhaften Stoff angebracht sein. Bei Eimern, Körben, Kannen, Säcken und sonstigen Paketen, auf denen die Anschrift oder die Aufgabezettel schlecht haften, müssen Fahnen verwendet werden. Über Verpackung und Verschluß s. §§ 17 und 18. Über die Verpflichtung, in die Pakete obenauf ein Doppel der Aufschrift zu legen, s. § 3, III.
V Die Einlieferung gewöhnlicher Pakete wird auf Antrag gegen Entrichtung einer Gebühr bescheinigt.
VI Die Paketgebühr wird nach der Entfernung und nach dem Gewicht erhoben
1te. Gewichtsstufe < 5 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 60 Pf
Zone 2 – 80 Pf
Zone 3 – 110 Pf
Zone 4 – 110 Pf
2te. Gewichtsstufe 5 < 6 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 70 Pf
Zone 2 – 100 Pf
Zone 3 – 140 Pf
Zone 4 – 150 Pf
3te. Gewichtsstufe 6 < 7 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 80 Pf
Zone 2 – 125 Pf
Zone 3 – 170 Pf
Zone 4 – 200 Pf
4te. Gewichtsstufe 7 < 8 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 90 Pf
Zone 2 – 150 Pf
Zone 3 – 220 Pf
Zone 4 – 260 Pf
5te. Gewichtsstufe 8 < 9 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 110 Pf
Zone 2 – 175 Pf
Zone 3 – 270 Pf
Zone 4 – 320 Pf
6te. Gewichtsstufe 9 < 10 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 130 Pf
Zone 2 – 200 Pf
Zone 3 – 310 Pf
Zone 4 – 370 Pf
7te. Gewichtsstufe 10 < 11 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 150 Pf
Zone 2 – 225 Pf
Zone 3 – 350 Pf
Zone 4 – 420 Pf
8te. Gewichtsstufe 11 < 12 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 170 Pf (+30 Pf Zustellgebühr)
Zone 2 – 250 Pf
Zone 3 – 390 Pf
Zone 4 – 470 Pf
9te. Gewichtsstufe 12 < 13 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 190 Pf
Zone 2 – 275 Pf
Zone 3 – 430 Pf (inkl. 15 Pf für 300 DM Wert)
Zone 4 – 520 Pf
10te. Gewichtsstufe 13 < 14 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 210 Pf
Zone 2 – 300 Pf
Zone 3 – 470 Pf
Zone 4 – 570 Pf
11te. Gewichtsstufe 14 < 15 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 230 Pf
Zone 2 – 325 Pf
Zone 3 – 510 Pf
Zone 4 – 620 Pf
12te. Gewichtsstufe 15 < 16 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 250 Pf
Zone 2 – 350 Pf
Zone 3 – 550 Pf
Zone 4 – 670 Pf
13te. Gewichtsstufe 16 < 17 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 270 Pf (inkl. 15 Pf für 400 DM Wert)
Zone 2 – 375 Pf
Zone 3 – 590 Pf
Zone 4 – 720 Pf
14te. Gewichtsstufe 17 < 18 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 290 Pf
Zone 2 – 400 Pf
Zone 3 – 630 Pf
Zone 4 – 770 Pf
15te. Gewichtsstufe 18 < 19 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 310 Pf
Zone 2 – 425 Pf
Zone 3 – 670 Pf
Zone 4 – 820 Pf
16te. Gewichtsstufe 19 < 20 kg / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 330 Pf
Zone 2 – 450 Pf
Zone 3 – 710 Pf
Zone 4 – 870 Pf
2 Pakete auf einer Paketkarte / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 2x 80 Pf
Zone 2 – 2x 80 Pf
Zone 3 – 1x 170 Pf, 1x 220 Pf
Zone 4 – 1x 150 Pf, 1x 200 Pf
3 bis 10 Pakete auf einer Paketkarte / Zone 1 bis 4
Zone 1 – 3x 90 Pf
Zone 3 – 1x 150 Pf, 2x 90 Pf
Zone 4 – 770 Pf
- Luftpost / 1te. Gewichtsstufen / 4te. Luftpoststufe
1te.Gewichtsstufe / Zone 4 = 110 Pf / + 4te. Luftpoststufe = 250 Pf / Porto: 360 Pf
- Luftpost / 2te. Gewichtsstufen / 11te. Luftpoststufe
2te.Gewichtsstufe / Zone 3 = 140 Pf / + 11te. Luftpoststufe = 600 Pf / Porto: 740 Pf
- Luftpost-Eilbote-unv. Wertpaket / 1te. Gewichtsstufen / 3te. Luftpoststufe
2te.Gewichtsstufe / Zone 3 = 110 Pf / + 3te. Luftpoststufe = 200 Pf / +Eilbote 90 Pf / + 500 DM Wert 15 Pf /
Porto: 415 Pf
Zustellgebühr / Porto +30 Pfg
Zustellgebühr durch Absender im voraus bezahlt
Zustellgebühr durch Empfänger bei Abholung bezahlt
unversiegeltes Wertpaket bis 500 DM / Zuschlag +15 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 110 Pfg + unversiegeltes Wertpaket 500 DM = 15 Pfg = Porto: 125 Pfg
versiegeltes Wertpaket pro 500 DM, Zuschlag +15 Pfg / Behandlungsgebühr +80 Pfg / Porto +95 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 1 = 60 Pfg / Behandlungsgebühr + 80 Pf / Wert 500 DM + 15 Pf / Zustellgebühr + 30 Pf = Porto: 170 Pfg
Rückschein / Porto +40 Pfg
Hier fehlt ihr Beleg
Eilzustellung im Ort / Porto +90 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 150 Pfg + Eilboten 90 Pf / + Zustellgebühr 30 Pf =
Porto: 230 Pfg
Nachnahme (Vorzeigegebühr) / Porto +30 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 110 Pfg + Nachnahme 30 Pf = Porto: 140 Pfg
Nachnahme (Vorzeigegebühr) ab 01.07.54 / Porto +40 Pfg
3te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 200 Pfg + Nachnahme 40 Pf = Porto: 240 Pfg
Lagergebühr (pro Tag) / Porto +15 Pfg
3te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 200 Pfg = Porto:200 Pfg
Lagergebühr 1 Tag = 15 Pf bar erhoben
Sperrige Pakete / Porto +50% Zuschlag auf Paketgebühr
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 80 Pfg + 50% Sp-Zuschlag 40 Pf = Porto: 120 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 110 Pfg + 50% Sp-Zuschlag 55 Pf + Nachnahme 30 Pf = Porto: 195 Pfg
10te. Gewichtsstufe / Zone 1 = 210 Pfg + 50% Sp-Zuschlag 105 Pf + 70 DM Wert 15 Pf = Porto: 330 Pfg
Schnellpaket Zone 1 / Porto +40 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 1 = 60 Pfg + Schnellpaket 40 Pf = Porto: 100 Pfg
Schnellpaket Zone 2 / Porto +50 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 80 Pfg + Schnellpaket 50 Pf = Porto: 130 Pfg
Schnellpaket Zone 3 / Porto +60 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 110 Pfg + Schnellpaket 60 Pf = Porto: 170 Pfg
Schnellpaket Zone 4 / Porto +70 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 110 Pfg + Schnellpaket 70 Pf / + 100 DM Wert 15 Pf = Porto: 195 Pfg
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Zustellgebühr / Porto +30 Pfg
Dringend / Dringend Urgent / Porto +150 Pfg
Eilzustellung im Land / Porto +180 Pfg
Postgutverkehr
2te. Gebührenperiode 20.10.1951 bis 31.12.54
Nr. 164/1950. Wiederaufnahme des Postgutdienstes
Der am 15. 1. 1933 eingeführte, infolge der Kriegsereignisse im. August 1944 eingestellte Postgutdienst war nach dem Zusammenbruch Deutschlands im Jahre 1945 nicht wiederaufgenommen worden. Nachdem die Beförderungsverhältnisse nunmehr eine wesentliche Verbesserung erfahren haben, wird dieser Dienst am 1. April 1950 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im Verkehr mit den Westsektoren von Groß-Berlin zu den folgenden Bedingungen versuchsweise wiederaufgenommen.
I. Versandbedingungen
1. Postgut wird angenommen
a) bei bestimmten PAnst
nach bestimmten Orten im Bundesgebiet und in den Westsektoren von Groß-Berlin ohne Rücksicht auf die Zahl der gleichzeitig eingelieferten Sendungen. Die Verkehrsbeziehungen, für die Postgut unbeschränkt zulässig ist, werden von der OPD festgesetzt, in deren Bezirk der Einlieferungsort liegt;
b) bei allen PAnst
bei gleichzeitiger Einlieferung von mindestens 3 Sendungen (Postgütern und Paketen) desselben Absenders nach demselben Bestimmungsort im Bundesgebiet und den Westsektoren von Groß-Berlin und
1te. Gewichtsstufe < 5 kg
Zone 1 – 50 Pf
Zone 2 – 70 Pf
Zone 3 – 90 Pf
Zone 4 – 100 Pf
2te. Gewichtsstufe 5 < 6 kg
Zone 1 – 60 Pf (Beutelsendung)
Zone 2 – 80 Pf
Zone 3 – 100 Pf
Zone 4 – 110 Pf
3te. Gewichtsstufe 6 < 7 kg
Zone 1 – 70 Pf
Zone 2 – 90 Pf
Zone 3 – 110 Pf
Zone 4 – 120 Pf
mehrere Postgüter auf einer Postgutkarte
2x Postgüter: 3te-Gewichtsstufe / Zone 3 / a 110 Pf = Porto: 220 Pfnach Berlin waren keine Notopfer nötig
3x Postgüter: 1te-Gewichtsstufe / Zone 1 / a 50 Pf = Porto: 150 Pf
3x Postgüter: 2te-Gewichtsstufe / Zone 1 / a 60 Pf = Porto: 180 Pf
3x Postgüter: 3te-Gewichtsstufe / Zone 1 / a 70 Pf = Porto: 210 Pf
5x Postgüter: 3te-Gewichtsstufe / Zone 3 / a 110 Pf = Porto: 550 Pf nach Berlin waren keine Notopfer nötig
Nebengebühren im Postgutdienst
c) unbeschränkt im Ortsdienst.
Als Einlieferungsort oder Bestimmungsort gelten die politisch zu einer Gemeinde gehörigen Orte sowie die dem Landzustellbereich der PAnst in dieser Gemeinde zugeteilten Landorte.
2. Höchstgewicht 7 kg.
3. Einlieferung als versiegelte Wertsendung, Verlangen eines Rückscheins sowie Luftpost- und dringende Beförderung 6ind nicht zugelassen.
4. Den Postgütern muß eine Postgutkarte beigegeben sein. Auf eine Postgutkarte dürfen bis zu 10 Postgüter, bei Nachnahme darf nur 1 Postgut verschickt werden.
5. Das Postgut muß dieselbe Aufschrift und, außer der Wertangabe, dieselben Vermerke über Eilzustellung usw. erhalten wie die Postgutkarte. Außerdem ist oberhalb der Aufschrift der Vermerk „Postgut“ handschriftlich, durch Druck, Klebezettel oder Stempelabdruck in die Augen fallend anzubringen.
6. Die Postgutgebühr wird nach der Entfernung und nach dem Gewicht erhoben.Für unversiegelte Wertpostgüter wird eine Wertangabegebühr von 15 Pf erhoben.
Für sperrige Postgüter wird ein Zuschlag von 50 v. H. der Postgutgebühr erhoben.
Für die Eilzustellung wird die gleiche Gebühr wie bei Paketen erhoben.
Für die Zustellung jedes Postguts ist eine Zustellgebühr in Höhe der Zustellgebühr für Pakete (s. Anlage zur Postordnung unter Nr. 32a) vom Empfänger zu entrichten. Verweigert er die Zahlung, so wird die Sendung als unzustellbar behandelt. Postgüter werden zugestellt, wenn der Empfänger keine Abholerklärung für Pakete niedergelegt hat. Ständige Paketabholer müssen auch die für sie eingehenden Postgüter abholen.
Für die Nach- und Rücksendung von Postgütern wird stets die Postgutgebühr neu angesetzt.
7. Gleiche Haftung wie für Pakete.
8. Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für Postgüter die für Pakete bestehenden Vorschriften der Postordnung über Einlieferung, Freimachung, Verpackung, Verschluß, Vorausbezahlung der Zustellgebühr, Aushändigung, Erhebung von Lagergebühr, Unzustellbarkeitsmeldung usw. entsprechend.
9. Für jedes Postgut nach Orten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist vom Absender die Abgabe „Notopfer Berlin“ zu entrichten.
unversiegeltes Wertpaket bis 500 DM / Zuschlag +15 Pfg
1te. Gewichtsstufe / Zone 2 = 70 Pfg + unversiegeltes Wertpostgut 100 DM = 15 Pfg = Porto: 105 Pfg
3x Postgüter: 3te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 110 Pfg + unversiegeltes Wertpostgut 500 DM = 15 Pfg =
Porto: 375 Pfg
3x Postgüter: 2+3te. Gewichtsstufe / Zone 3 = 100+2x 110 Pfg + unversiegeltes Wertpostgut 500 DM = 15 Pfg = Porto: 365 Pfg
3x Postgüter: 1te. Gewichtsstufe / Zone 4 = 100 Pfg + unversiegeltes Wertpostgut 80 DM = 15 Pfg =
Porto: 345 Pfg
Nachnahme (Vorzeigegebühr) nur 1x Postgut pro Karte / Porto +30 Pfg
1te-Gewichtsstufe / Zone 1 / 50 Pf / Nachnahme 30 Pf = Porto: 80 Pf
Postschnelllgut ab 01.07.51
folgende Postschnellgutkarten sind möglich,
lagen bieher nicht vor
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 1 / Porto +40 Pfg
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 2 / Porto +50 Pfg
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 3 / Porto +60 Pfg
Postschnellgut ab 01.07.51 / Zone 4 / Porto +70 Pfg
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Zustellgebühr / Porto +30 Pfg
Eilzustellung im Ort / Porto +90 Pfg
Eilzustellung im Land / Porto +180 Pfg
Nachnahme (Vorzeigegebühr) ab 01.07.54 / Porto +40 Pfg
Lagergebühr (pro Tag) / Porto +15 Pfg
Sperrige Pakete / Porto +50% Zuschlag auf Paketgebühr
Luftpost Briefe