Portostufen – Inland
Gebührenperiode 01.09.1948 bis 30.06.1954
Briefe:
Zusatzdienste sind zugelassen
Briefe im Ortsverkehr
Ada V1 § 6
Briefe werden im Ortsverkehr zu ermäßigten Gebühr befördert.
Ortsverkehr ist der Verkehr innerhalb des Orts- und Landzustellbezirks des Aufgabepostorts. Liegen mehrere Postanstalten in derselben Gemeinde, so bilden ihre Orts- und Landzustellbezirke einen einheitlichen Ortsverkehrsbezirk. Ortsverkehr kann vom Reichspostminister zwischen Orten zugelassen werden, die baulich Zusammenhängen und durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen. (siehe Nachbarortsverkehr)
4te. Gewichtsstufe >500-1000g / Porto 40 Pfg
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg
Briefe im Nachbarortsverkehr
Briefe im Nachbarortsverkehr
V, 1 Anhang 5
(AB ZU § 6 der PO)
5. Verzeichnis
der baulich zusammenhängenden, zu verschiedenen Ländern gehörenden Postorte, zwischen denen auf Grund der Postordnung Ortsverkehr zugelassen ist
3te. Gewichtsstufe >250-500g / Porto 30 Pfg
4te. Gewichtsstufe >500-1000g / Porto 40 Pfg
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Nachnahme / Porto +30 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Porto +100 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg
Briefe im Fernverkehr
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg
Luftpost Briefe
Luftpost Briefe
5 Pfg Zuschlag pro 20g auf Gewichtsstufe Fernbrief bis max. 1000g
V, 1 § 53
Luftpostsendungen
Mit der Luftpost werden befördert:
gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dürfen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbehalt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.