Portostufen – Inland
Gebührenperiode 01.09.1948 bis 30.06.1954
Gewerbebriefe:
Zusatzdienste teilweise zugelassen
Geschäftspapiere
V, 1 § 10, I § 10
Geschäftspapiere
I) Als Geschäftspapiere gegen ermäßigte Gebühr werden zugelassen alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeichneten Schriftstücke und Urkunden, die nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Mitteilung haben, wie Prozeßakten; von öffentlichen Beamten aufgenommene Urkunden jeder Art; Frachtbriefe oder Ladescheine; Rechnungen; Empfangsscheine auf gestempeltem oder ungestempeltem Papier; verschiedene Papiere der Versicherungsgesellschaften, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen usw.; offene Briefe und Postkarten, die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben; Abschriften oder Auszüge außergerichtlicher Verträge auf gestempeltem oder ungestempeltem Papier; geschriebene Notenblätter und Notenhefte (Partituren); die für sich versandten Urschriften (Manuskripte) von Werken oder Zeitungen; nicht verbesserte oder verbesserte Schülerarbeiten mit Ausschluß jeder Angabe, die sich nicht unmittelbar auf die Ausführung der Arbeit bezieht; Lohn-, Dienst- oder Arbeitsbücher usw. Den Geschäftspapieren dürfen Hinweiszettel oder Übersichten beigegeben werden, in denen die einzelnen Teile des Inhalts aufgezählt sind oder auf einen Schriftwechsel zwischen Absender und Empfänger hingewiesen wird.
II) Nach Form und äußerer Beschaffenheit unterliegen sie denselben Bestimmungen wie die Drucksachen (§ 8). Die Aufschrift muß die Bezeichnung ,,Geschäftspapiere“ enthalten.
III) Mehrere zu einer Sendung vereinigte Geschäftspapiere dürfen nicht mit verschiedenen Aufschriften versehen sein. Über die Vereinigung mit Drucksachen und Warenproben s. § 12.
3te. Gewichtsstufe >250-500g / Porto 50 Pfg
Nachbarort 1te. Gewichtsstufe -20g / Porto 10 Pfg
Hier fehlt ihr Beleg
zugelassene Zusatzdienste
Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Nachnahme / Porto +30 Pfg
Einschreiben / Porto +40 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Porto +60 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Porto +100 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg
Luftpost Geschäftspapiere
5 Pfg Zuschlag pro 20g auf Gewichtsstufe Geschäftspapiere bis max. 500g
V, 1 § 53
Luftpostsendungen
Mit der Luftpost werden befördert:
gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Geschäftspapiere und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dürfen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbehalt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.
1te. Gewichtsstufe -100g
Hier fehlt ihr Beleg
2te. Gewichtsstufe >100-250g
3te. Gewichtsstufe >250-500g
Briefe im Nachbarortsverkehr
Warenproben
V, 1 § 10, I
§ 11
Warenproben
I Als Warenproben gegen ermäßigte Gebühr werden zugelassen Proben und Muster, kleine Warenmengen, einzelne Schlüssel, abgeschnittene frische Blumen, Tuben mit Serum und pathologische Gegenstände, die so zubereitet und verpackt sind, daß sie keinen Schaden anrichten können, naturgeschichtliche Gegenstände, getrocknete oder haltbar gemachte Tiere und Pflanzen, geologische Muster usw.
II Warenproben müssen sich nach Verpackung, Form und sonstiger Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost eignen. Über Höchst- und Mindestmaße s. § 1, la.
2te. Gewichtsstufe >100-250g / Porto 20 Pfg
im Ort 1te. Gewichtsstufe 250-500g / Porto 30 Pfg
Hier fehlt ihr Beleg
Nachbarort 1te. Gewichtsstufe 250-500g / Porto 30 Pfg
Hier fehlt ihr Beleg
zugelassene Zusatzdienste
Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Nachnahme / Porto +30 Pfg
Einschreiben / Porto +40 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Porto +60 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Porto +100 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg
Luftpost Warenprobe
5 Pfg Zuschlag pro 20g auf Gewichtsstufe Warenprobe bis max. 500g
V, 1 § 53
Luftpostsendungen
Mit der Luftpost werden befördert:
gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Geschäftspapiere, Warenpobe und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dürfen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbehalt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.
1te. Gewichtsstufe -100g
Hier fehlt ihr Beleg
2te. Gewichtsstufe >100-250g
3te. Gewichtsstufe >250-500g
Briefe im Fernverkehr
Mischsendungen
V, 1 § 12, I
§ 12
Mischsendungen
I Als Mischsendungen dürfen Drucksachen, Blindenschriftsendungen, Geschäftspapiere und Warenproben zusammengepackt versandt werden. Das Gesamtgewicht darf jedoch 500 g nicht überschreiten.
II Die Aufschrift muß den Vermerk „Mischsendung“ enthalten.
III Mischsendungen, die den Bestimmungen nicht entsprechen, unterliegen der Briefgebühr.
im Ortsverkehr 1te. Gewichtsstufe 250-500g / Porto 30 Pfg
Hier fehlt ihr Beleg
Nachbarort 2te. Gewichtsstufe >100-250g / Porto 30 Pfg
Hier fehlt ihr Beleg
zugelassene Zusatzdienste
Nachnahme / Einschreiben / Eilboten / Rückschein / Eigenhändig
Derzeit nicht belegte Zusatzdienste
Einschreiben / Porto +40 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / Porto +70 Pfg
Einschreiben / Rückschein / Porto +80 Pfg
Einschreiben / eigenhändig / Porto +55 Pfg
Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +85 Pfg
Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +95 Pfg
Eilboten / Porto +60 Pfg
Eilboten / Nachnahme / Porto +90 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Porto +100 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / Porto +130 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / Porto +140 Pfg
Eilboten / Einschreiben / eigenhändig / Porto +115 Pfg
Eilboten / Einschreiben / Nachnahme / eigenhändig / Porto +145
Eilboten / Einschreiben / Rückschein / eigenhändig / Porto +155 Pfg
Luftpost Mischsendungen
5 Pfg Zuschlag pro 20g auf Gewichtsstufe Mischsendungen bis max. 500g
V, 1 § 53
Luftpostsendungen
Mit der Luftpost werden befördert:
gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Postanweisungen, Geschäftspapiere, Warenpobe, Mischsendungen und gewöhnliche Pakete, wenn sie in der Aufschrift den deutlichen Vermerk „Mit Luftpost“ tragen. Bei Paketen muß dieser Vermerk auch auf den zugehörigen Paketkarten stehen. Luftpostpakete dürfen das Höchstmaß von 50 X 50 X 100 cm nicht übersteigen und müssen vollständig freigemacht sein; sie werden unter dem Vorbehalt angenommen, daß das Fassungsvermögen der Luftfahrzeuge, die für die schnellste Absendung in Betracht kommen, ausreicht.
1te. Gewichtsstufe -100g
Hier fehlt ihr Beleg
2te. Gewichtsstufe >100-250g
3te. Gewichtsstufe >250-500g
Luftpost Briefe