Auszug aus der Stempelsammlung
„Aptierte Kurzsteg Stempel“

 

Die Abbildungen aus der Zeit des III. Reiches dienen nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte (§86 und §86a Strafgesetzbuch) und dürfen nicht weiterverwendet werden.